Lockerungen – Wie geht es weiter?

In Rheinland-Pfalz regelt die CORONA-Bekämpfungsverordnung nunmehr Maßnahmen zur Neu- und Wiederaufnahme eines normalen Alltags- und Vereinslebens. Alle 14 Tage jeweils mittwochs werden die Maßnahmen bekanntgegeben. Am 27. Mai 2020 wird die mittlerweile 8.CORONA-Bekämpfungsordnung RLP beschlossen und veröffentlicht.

Es wird erwartet, dass weitere Lockerungsmaßnahmen, vor allem im sportlichen Bereich für Vereine festgelegt werden.Der Vorstand hat sich zur Wiederaufnahme des Trainingsbetriebes Gedanken gemacht.

Zunächst gilt es die 8.CORONA-Bekämpfungverordnung ab 27. Mai auszuwerten und in Maßnahmen in enger Abstimmung mit dem Ordnungsamt vor Ort umzusetzen. Um dies sach- und fachgerecht durchzuführen, bedarf es einer Phase, die der Vorstand auch in Abhängigkeit zum darauffolgenden Pfingstwochenende bis Anfang Juni 2020 sieht.
In dieser Zeitspanne sind ggfs. organisatorische und administrative Maßnahmen festzulegen und zu realisieren sowie Gespräche mit den ÜbungsleiterInnen und TrainerInnen zu führen, um einen sicheren Trainingsbetrieb zu gewährleisten.

Sollte die 8.CORONA-Bekämpfungsverordnung nicht den o.g. Erwartungen entsprechen, so behält das geschilderte prinzipielle Vorgehen trotzdem Gültigkeit, bis tatsächlich Festlegungen von Lockerungen im Trainingsbetrieb für Vereine getroffen werden.
Unabhängig davon hat der Vorstand festgelegt, dass Trainingseinheiten für Kinder und Jugendliche (gem. Satzung bis zum vollendeten 18.Lebensjahr) bis zur Sommerpause nicht mehr durchgeführt werden.

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