Einstellung Trainingsbetrieb und Hallennutzung bis 06.Mai 2020

Gem. der Vierten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz  (4. CoBeLVO) vom 17. April 2020 (nach §1 Abs.1 Ziff 7.) ist der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen geschlossen.
Untersagt sind Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen (§2 Ziff 2.).
Individualsport ist bei Einhaltung des Kontaktverbotes, des Mindestabstandes und der notwendigen Hygienemaßnahmen weiterhin zulässig (§1 Abs.2 Ziff 6.).
Die Verordnung und die damit verbundenen Maßnahmen gelten vom 20.April 2020 bis zum (einschließlich) 06.Mai 2020.

Für uns bedeutet dies (leider), dass der Trainingsbetrieb wie auch die Hallennutzung bis einschließlich 06.Mai 2020 ausgesetzt bleiben.